Fleischerverband e. Gen.

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Die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates werden in der jährlichen Generalversammlung von den Mitgliedern gewählt.
Ihre Aufgaben werden durch die Geschäftsordnung genau definiert.
Die in jeder Region gewählten Beiräte sollen die Kommunikation zwischen den Mitgliedern ihrer Region und dem Fleischerverband fördern.

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